Kontaminierte Bereiche
Finden Arbeiten wie z.B. Abbrucharbeiten, Gebäudesanierungen, Erarbeiten, etc. in Bereichen statt, die Gefahrstoffe in einem die Menschen und/oder die Umwelt schädigendem Ausmaß enthalten, z.B. Grundstücke, Produktionsanlagen, Ablagerungen, bauliche Anlagen, Gegenstände, Erzeugnisse, Boden, Wasser oder Luft spricht man von kontaminierten Bereichen.
Für die Durchführung dieser Arbeiten sind u. a. die Regelungen der TRGS 524 " Sanierung und Arbeiten in kontaminierten Bereichen" und auf Unternehmerseite die Regelungen der BGR 128 "Arbeiten in kontaminierten Bereichen" zu beachten.
Wir erbringen Ihnen diese Leistungen, wie z. B. :
- Bewertung von vorgefundenen Kontaminationen (Verunreinigungen),
- Erstellen eines Arbeits- und Sicherheitsplanes ("ASi-Plan"),
- Stellen eines zertifizierten Arbeits- und Sicherheitskoordinators ("ASi-Koordinator),
- Beratung bei der Berücksichtigung der Leistungen in Ausschreibungsunterlagen,
- weiter Leistungen auf Anfrage.