Gefährdungsbeurteilungen
Die Gefährdungsbeurteilung zu Arbeitsplätzen und Tätigkeiten basiert auf dem § 5 des deutschen Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) infolge der Umsetzung europäischer Rahmenrichtlinien zum Arbeitsschutz. Ziel der Beurteilung der für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdungen besteht darin, zu ermitteln, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes erforderlich sind.Die Erstellung einer Gefährdungsbeurteiung ist in der Betriebssicherheitsverordnung (§ 3), der Gefahrstoffverordnung, der Biostoffverordnung und vielen weiteren staatlichen und berufsgenossenschaftlichen Vorschriften aufgegriffen und verankert worden.
Doch trotz der klaren Vorgabe durch den Staat zeigen Statistiken, dass in 95% der Handwerks- und Bauwirtschaftsbetrieben kein bzw. nur notdürftige Gefährdungsbeurteilungen erstellt werden. Der Sinn und Zweck eines solchen Dokumentes ist den meisten Unternehmern noch immer nicht ersichtlich.
Wir helfen Ihnen hierbei. Neben der allgemeinen Beratung hinsichtlich Rechtsgrundlagen, Sinn und Zweck, Verfahrensschritte und Duchführung erstellen wir für Sie auch Gefährdungsbeurteilung auf Grundlage einer vorangegangenen Analyse Ihres Unternehmens. Ziel ist es jedoch immer, Sie letztendlich anzuleiten, die Gefährdungsbeurteilung selbst und regelmäßig durchzuführen.
Für die Erstellung der Gefährdungsbeurteilung nutzen wir keine komplizierten Software-Lösungen; wir haben einfache, verständliche Checklisten und Formblätter erarbeitet, die den Verantortlichen vor Ort wirklich helfen sollen, Gefahren zu erkennen und Schutzmaßnahmen zu ergreifen. Denn haben Sie sich schon einmal gefragt, wem es eigentlich nützt, wenn die Sekretärin im Büro die Gefährdungsbeuteilungs-CD der Unfallversicherungsträger "durchklickt"...?!
Einen interessanten Fachbeitrag unseres Arbeitschutzexperten Dipl.-Ing. Marco Farnung in der ersten Ausgabe der neuen Fachzeitschrift SiGeKo Bau finden Sie hier. [2.494 KB]